Kinderleicht starten
Der Verkauf kann sofort loslegen. QVADER kann von jedem ohne Vorkenntnisse bedient werden. So läuft der Verkauf auch weiter, wenn der Chef einmal nicht vor Ort ist.
QVADER für Steinmetzbetriebe
Leistungsstarker 3D-Denkmal-Konfigurator in 4K-Ultra-HD-Optik. Komplette Auftragsabwicklung, einfache Schriftbearbeitung und fotorealistische Darstellung, alles mit einer Software, alles mit QVADER.
Original-QVADER-Konfigurator
QVADER kann das Grabmal an verschiedenen Orten optimal präsentieren. Das wirkt absolut professionell und verkaufsfördernd. Heben Sie sich so von Ihren Mitbewerbern ab.
Die komplette Grabanlage wird auf dem virtuellen Friedhof erlebbar – mit Stein, Fläche, Einfassung und Bepflanzung.
QVADER-Plattform
Der Verkauf kann sofort loslegen. QVADER kann von jedem ohne Vorkenntnisse bedient werden. So läuft der Verkauf auch weiter, wenn der Chef einmal nicht vor Ort ist.
Naturstein im eigenen Steinbruch oder in der großen Materialbibliothek erleben – nicht nur zeigen. Eigene Materialien lassen sich ganz einfach hinzufügen: gutes Foto machen, hochladen, fertig.
Inschriften frei gestalten, alle PC-Schriften und eigene SVG-Ornamente verwenden. Die komplette Gestaltung direkt aus QVADER als Vektorgrafik exportieren und plottern.
Kaufvertrag, Angebot, Werkstattzettel, Projektion und Lieferantenanfrage kommen aus derselben Konfiguration.
QVADER lässt sich sowohl mit Maus und Tastatur als auch über einen Touchscreen bedienen. Gestalten Sie ganz in Ruhe allein oder gemeinsam mit dem Kunden. QVADER bietet alle Möglichkeiten – Sie entscheiden selbst, wie Sie arbeiten.
Das komplette Design von QVADER lässt sich an Ihr Unternehmen anpassen. Von Logo und Slogan bis zu Firmenfarben und vielen weiteren Details lässt sich alles ändern und individualisieren.
Aktuelle QVADER-Oberfläche
Namen, Daten und Ornamente direkt am Stein. Platzieren, abstimmen, sicher entscheiden.
Ein Auftrag, ein System
Alles, was sonst verstreut ist, läuft in QVADER zusammen: Entwurf, Kunde, Material, Maß, Vertrag und Werkstatt.
Grabart, Form, Einfassung, Platte und Maß werden sichtbar. Kein Blättern im Katalog, kein Erklären oder Skizzieren – alles ist direkt in QVADER erkennbar.
Alle Maße lassen sich individuell und in Echtzeit verändern. Außerdem können in QVADER ganz einfach eigene Modelle und Einfassungsprofile per Drag-and-drop gezeichnet und direkt in die 3D-Vorschau übernommen werden.
Steinstruktur, Farbe und Herkunft werden greifbar. Der Kunde sieht den Unterschied, bevor der Stein bestellt ist.
QVADER macht Beratung moderner, ruhiger und stärker. Ein echter Auftritt statt Musterbuch-Gefühl.
Kaufvertrag, Angebot, Dreitafelprojektion, Werkstattzettel und Lieferantenanfrage entstehen direkt aus der Konfiguration.
Automatische Unterlagen
Kein erneutes Abtippen, kein Nachbauen: QVADER nutzt die Konfiguration und erstellt daraus Angebot, Kaufvertrag, Projektion und Werkstattzettel.
Steinbruch-Auswahl
Material wählen, Rohblock drehen und die Struktur direkt prüfen. Am Computer lässt sich die Oberfläche zusätzlich vergrößern.
Deutschland · Kalksandstein / Grünsandstein · ruhig, hell und traditionell
Norwegen · Gneis / Migmatit · grün-weiße Aderung, stark auf großen Flächen
Brasilien · blau gezeichneter Quarzit · hell, besonders und sehr präsent
Belgien · geschliffener Kalkstein · fein, reduziert und architektonisch
Indien · warme Zeichnung · lebendig, charaktervoll und präsent
Indien · tiefschwarzer Granit · klarer Kontrast für Inschrift und polierte Flächen
Indien · roter Naturstein · markante Zeichnung und starke Schriftwirkung
Indien · dunkler Naturstein · ruhig, modern und sehr wertig
Indien · heller Gneis · fließende Linien und präzise Schriftwirkung
Grauer Naturstein · feine Struktur, modern, elegant und vielseitig
Häufige Fragen zu QVADER
Die wichtigsten Antworten zur Software für digitale Grabmalplanung und Steinmetzbetriebe.
QVADER ist eine branchenspezifische Software für Steinmetzbetriebe. Sie bündelt 3D-Grabmalplanung, Natursteinvisualisierung, Inschriftgestaltung, Kundendaten und Auftragsdokumente in einem System.
QVADER eignet sich für jeden Steinmetzbetrieb, der Grabmale verkauft. Dafür wird alles in QVADER gebündelt: von Material und Formen über Abdeckplatten bis zur Inschriftgestaltung. Alle nötigen Dokumente mit einem Klick.
QVADER erzeugt unter anderem Angebote, Kaufverträge, Werkstattzettel und Dreitafelprojektionen direkt aus der Konfiguration. Daten müssen dadurch nicht mehrfach übertragen werden.
Ja. QVADER ist für Touchscreen, Maus und Tastatur ausgelegt und eignet sich dadurch für die Beratung am Tresen, am großen Monitor oder im Showroom.
Die Materialwelt zeigt unterschiedliche Natursteine mit Farbe, Struktur und Herkunft. Dazu gehören beispielsweise Atlantis, Anröchter, Iron Red, Indian Black, Orion, Azul Macaubas und Viscount White. Eigene Natursteine lassen sich ganz einfach mit dem Handy fotografieren, als Material hochladen und direkt in QVADER verwenden.
Rechtliche Angaben
Tim Schmitz
Steinmetzmeister und Steinbildhauermeister
E-Mail: info@qvader.de
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Aachen
Registernummer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
(In Gründung)
Rechtliche Angaben
Version 3.3 – Stand 17.10.2026
Für Software, App-Zugang, Kundenverwaltung, Abrechnung und Support
QVADER UG (haftungsbeschränkt)
Stolberger Straße 12–18, 52068 Aachen, Deutschland
Vertreten durch Geschäftsführer Tim Schmitz
Datenschutzkontakt: info@qvader.de
QVADER wird auf den Computern des Kundenunternehmens installiert. Die dort für dessen eigenen Geschäftsbetrieb erfassten Endkunden-, Angebots- und Geschäftsdaten bleiben nach der vorgesehenen Funktionsweise lokal. Anmeldung, Berechtigungsprüfung und Modellabruf übertragen diese Inhalte nicht an uns. Für diese lokale Verarbeitung ist das jeweilige Kundenunternehmen verantwortlich. Wenn Sie uns solche Inhalte mit einer Supportanfrage senden, gilt Abschnitt 7.
Davon zu unterscheiden sind unsere eigenen Kundenunterlagen: Die Daten unserer QVADER-Vertragspartner, Rechnungen, Zahlungsstände und App-Zugänge verwalten wir zentral bei Cloudflare. Lokal gespeicherte oder exportierte Rechnungen und Unterlagen können zusätzlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und Buchhaltung verarbeitet werden.
Nach Vertragsende endet die Nutzungsberechtigung. Nach Erkennung des abgelaufenen oder gesperrten Zugangs steht die Software einschließlich Datenansicht und Ausgabe innerhalb von QVADER nicht mehr zur Verfügung. QVADER löscht lokale Endkunden- und Geschäftsdaten nicht allein wegen des Vertragsendes. Sichern Sie benötigte Daten und geben Sie erforderliche Dokumente vor Vertragsende aus. Eigene Aufbewahrungs- und Löschpflichten des Kundenunternehmens bleiben bestehen.
Wir verarbeiten Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer, gewählten Tarif, Vertrags- und Freischaltungsdaten sowie Rechnungs- und Zahlungsinformationen. Hinzu kommen interne Kundennummern, Bearbeitungszeitpunkte, erforderliche Notizen und gegebenenfalls steuerliche Kennungen sowie Referenz- und Kontaktangaben für elektronische Rechnungen. Bei Einzelunternehmen und benannten Ansprechpartnern können diese Angaben personenbezogen sein. Rechnungen, Stornierungen, Gutschriften, Versandstatus und erfasste Zahlungseingänge werden in unserer selbst entwickelten Web-Verwaltung bei Cloudflare verwaltet. Rechnungen und Kundenlisten können für die Bearbeitung und Buchhaltung exportiert werden.
Zahlungen erfolgen per Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse. Zur Zuordnung verarbeiten wir insbesondere Zahlername, Betrag, Verwendungszweck und die mit der Überweisung übermittelten Kontoinformationen. Den Zugang schalten wir nach Prüfung des Zahlungseingangs bis zu einem festgelegten Datum frei. Eine Rechnung allein führt nicht zur Freischaltung.
Zwecke sind Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung, Rechnungsstellung, Zahlungszuordnung und Buchhaltung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Sie selbst Vertragspartei sind, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bei Ansprechpartnern und Nutzern eines Firmenkunden sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Pflichten. Berechtigtes Interesse ist die ordnungsgemäße Betreuung und Abwicklung unserer Unternehmensverträge.
In der Kundenverwaltung kann zusätzlich die Herkunft eines Kundenkontakts, beispielsweise eine Empfehlung oder ein Social-Media-Kanal, vermerkt und nach Herkunftskategorien ausgewertet werden. Dies dient der internen Beurteilung, über welche Wege Interessenten zu QVADER gelangen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Bewertung unserer Vertriebswege. Die Angabe ist für den App-Zugang nicht erforderlich. Sie ist von automatischer Nutzungsverfolgung innerhalb der Kunden-App zu unterscheiden. Personenbezogene Herkunftsangaben löschen oder anonymisieren wir spätestens zwölf Monate nach Erfassung, bei früherem Wegfall des Zwecks früher. Vollständig anonymisierte statistische Ergebnisse können verbleiben.
Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir grundsätzlich acht Jahre, aufbewahrungspflichtige Handelskorrespondenz grundsätzlich sechs Jahre auf, jeweils ab Ende des maßgeblichen Kalenderjahres. Andere Unterlagen unterliegen ihren jeweils einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Sonstige Vertrags- und Kontaktdaten löschen wir nach Wegfall des Zwecks. Für konkrete Ansprüche erforderliche Unterlagen dürfen bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfrist beziehungsweise bis zum Abschluss eines laufenden Verfahrens aufbewahrt werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem maßgeblichen Jahresende; abweichende Fristen und Hemmungen bleiben zu berücksichtigen. Die Löschung des App-Zugangs löscht diese Unterlagen nicht.
Erhalten wir personenbezogene Kontaktdaten eines Mitarbeiters vom Kundenunternehmen, stammt die Information aus diesem Unternehmen. Verarbeitet werden die mitgeteilten Kontakt- und Zuordnungsdaten für die vorstehenden Zwecke.
Für den Zugang verwenden wir die E-Mail-Adresse als Anmeldenamen und ordnen den Zugang dem betreffenden Kundenunternehmen zu. Einladungen werden per E-Mail mit einem Link zum selbstständigen Festlegen des Passworts versandt. QVADER vergibt dabei keine vorläufigen Startpasswörter. Für die Wiederherstellung wird nach Anforderung ein Passwort-zurücksetzen-Link per E-Mail verschickt. Als Versandpostfach dient info@qvader.de bei STRATO.
Dabei verarbeiten wir E-Mail-Adresse, Kundenzuordnung, Kontostatus, Passwort-Hash sowie die für Einladungs- und Rücksetzlinks erforderlichen Tokens und deren Gültigkeitsinformationen. Bei Verbindungen wird die IP-Adresse verarbeitet. Passwörter werden über HTTPS verschlüsselt übertragen und auf dem Server zur Authentifizierung beziehungsweise Hashbildung verarbeitet. Gespeichert werden Passwort-Hashes mit individuellem Zufallszusatz, keine Klartextpasswörter. Bei Sitzungs- und Einmal-Tokens speichert die Anmeldedatenbank deren Hashwerte anstelle der nutzbaren Tokens. Zwecke sind die sichere Kontoeinrichtung, Anmeldung und Wiederherstellung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Betroffenen als Vertragspartei, ansonsten Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist die sichere Bereitstellung des vereinbarten Unternehmenszugangs. Einladungslinks sind sieben Tage gültig. Ein über die App angeforderter Passwort-zurücksetzen-Link gilt eine Stunde; ein durch die QVADER-Verwaltung ausgestellter Rücksetzlink gilt drei Tage. Neue Links ersetzen zuvor ausgestellte Links des Zugangs. Nach erfolgreicher Nutzung werden die zugehörigen Einmal-Datensätze gelöscht. Abgelaufene Einmal-Datensätze werden bei der anschließenden Bereinigung, spätestens 24 Stunden nach Ablauf, gelöscht. Nach einem Passwort-Reset werden bestehende App-Sitzungen widerrufen, sodass eine erneute Anmeldung erforderlich ist.
Zur Anmeldung und Durchsetzung nur einer gleichzeitigen Nutzung verarbeiten wir Sitzungskennungen und Tokens sowie die für deren Gültigkeit und Zuordnung notwendigen Informationen, insbesondere interne Benutzerzuordnung sowie Erstellungs-, Änderungs- und Ablaufzeitpunkte. Das nutzbare Sitzungstoken liegt in der Desktop-App ausschließlich im Arbeitsspeicher ihres Hauptprozesses. Es wird dort nicht dauerhaft als Datei, Cookie oder im Browser-Speicher abgelegt und geht beim Beenden der App verloren. Eine erneute Anmeldung ist dann erforderlich. Eine Anmeldung auf einem weiteren Computer beendet die bisherige serverseitige Sitzung. Der erste Computer erkennt dies bei seiner nächsten Online-Prüfung. Die App prüft beim Start beziehungsweise bei der vorgesehenen Prüfung sowie regelmäßig alle vier Stunden, ob der Zugang freigeschaltet und noch gültig ist. Hierbei werden die zur Zuordnung und Prüfung erforderlichen Sitzungs- und Berechtigungsinformationen mit dem Dienst bei Cloudflare ausgetauscht. Nach der Anmeldung lädt die App freigegebene Modelle automatisch. Die Berechtigung kann auch einzelne, nur einem Kunden zugewiesene Modelle umfassen. Dabei werden die zur Übertragung und Berechtigungsprüfung erforderlichen Daten verarbeitet, insbesondere IP-Adresse, Modell-/Dateikennung und die zur Zuordnung erforderlichen Zugangsnachweise. Ein Modellabruf ist für diese Softwarefunktion erforderlich und keine freiwillige Statistikfunktion.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Betroffenen als Vertragspartei, ansonsten Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Berechtigte Interessen sind die sichere Dienstbereitstellung, die Prüfung des bezahlten Nutzungszeitraums, der Schutz lizenzierter Inhalte und die Begrenzung gleichzeitiger Zugänge. Die serverseitige Sitzung gilt längstens bis zum Ende der Freischaltung und ansonsten bis vier Stunden zuzüglich einer Minute technischen Puffers nach Anmeldung beziehungsweise letzter erfolgreicher Berechtigungsprüfung. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Laufzeit innerhalb dieser Grenzen erneuert. Abmeldung und Sperrung löschen die zugehörige serverseitige Sitzung; eine neue Anmeldung ersetzt die vorherige. Beim Schließen der App wird eine Abmeldung angefordert. Scheitert die Übertragung, wird die verbliebene Sitzung spätestens mit ihrem Ablauf unbrauchbar. Abgelaufene Sitzungsdatensätze werden bei weiteren Anmeldungen bereinigt und spätestens 24 Stunden nach Ablauf gelöscht. Schlägt eine fällige Online-Prüfung fehl, gewährt die App keine zusätzliche Offline-Nutzungsfrist. Gesonderte Sicherheitsprotokolle richten sich nach Abschnitt 6. Eine Token-Laufzeit verlängert nicht die Vertragslaufzeit.
Aufbewahrung des deaktivierten App-Zugangs: Mit Vertragsende endet die Berechtigung; QVADER deaktiviert den Zugang. Den Passwort-Hash löschen wir spätestens 30 Tage nach Vertragsende. E-Mail-Adresse und eine gegebenenfalls weiter verwendete Benutzerkennung im Anmeldekonto speichern wir für offene Rückfragen und eine erleichterte Wiederaufnahme höchstens 90 Tage nach Vertragsende. Entfällt der Zweck früher, löschen wir die Angaben früher. Rechtsgrundlage für diese Nachlaufzeit ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigtes Interesse ist die geordnete Abwicklung und erleichterte Wiederaufnahme. Danach ist bei Rückkehr ein neuer Zugang beziehungsweise ein neues Passwort erforderlich. Für dieselben Angaben in Rechnungen und Vertragsunterlagen gilt Abschnitt 3. In von QVADER verwalteten Sicherungskopien verbleibende, bereits aus dem Produktivsystem gelöschte Daten werden spätestens nach weiteren 30 Tagen durch Löschung oder Überschreiben entfernt. Bis dahin dienen diese Kopien nur der Wiederherstellung und werden nicht für den laufenden Betrieb verwendet. Bei einer Wiederherstellung werden bereits erfolgte Löschungen erneut umgesetzt.
Zur Begrenzung missbräuchlicher Anmelde-, Passwort- und Kataloganfragen speichern wir Zähler mit Zeitfenstern und einem Bezug zur IP-Adresse beziehungsweise zum Anmeldenamen in der zentralen Datenbank. Das Ende eines Zählzeitfensters beendet die jeweilige Begrenzung; die gespeicherten Einträge werden innerhalb der nachstehenden Sieben-Tage-Frist gelöscht.
Cloudflare Workers protokolliert technische Aufrufe und Fehler. Dabei können insbesondere Zeitpunkte, aufgerufene Adressen, Anfragearten, Antwortstatus, technische Kennungen und Fehlermeldungen verarbeitet werden. Dies ist von freiwilligen Fehlerberichten aus der Desktop-App zu unterscheiden.
Ein getrenntes Aktionsprotokoll erfasst insbesondere Anmeldungen und Verwaltungsvorgänge wie Einladung, Passwortänderung, Freischaltung, Sperrung, Zugangslöschung, Rechnungsbearbeitung, Modellzuweisung und Exporte. Es enthält Zeitpunkt, betroffenen Anmeldenamen oder Datensatz, Aktion und erforderliche Details. Bei Verwaltungsvorgängen wird die E-Mail-Adresse des berechtigten Administrators als Bearbeiter zugeordnet. Der letzte Anmeldezeitpunkt kann dadurch in der Verwaltung angezeigt werden. Die Löschung eines App-Zugangs entfernt nicht automatisch rechtmäßig weiter aufzubewahrende Protokolle. Zwecke sind die Absicherung des Betriebs sowie die Nachvollziehbarkeit und Aufklärung von Änderungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigte Interessen sind sichere Abläufe und Schutz vor Missbrauch.
Für technische Protokolle unter unserer Kontrolle ist eine Löschung spätestens nach sieben Tagen vorgesehen. Bei konkreten Sicherheitsvorfällen werden nur die zur Aufklärung und gegebenenfalls Rechtsverfolgung nötigen Einträge länger aufbewahrt und nach Wegfall dieses Zwecks gelöscht. Einträge des getrennten Verwaltungs-/Aktionsprotokolls löschen wir grundsätzlich nach 90 Tagen, bei früherem Wegfall des Zwecks früher. Soweit einzelne Einträge als notwendiger Bestandteil einer gesetzlich aufzubewahrenden Rechnungs- oder Buchhaltungsdokumentation erforderlich sind, gelten stattdessen die hierfür einschlägigen gesetzlichen Fristen aus Abschnitt 3. Konkrete Sicherheits- und Streitfälle können die begrenzte längere Aufbewahrung erforderlicher Einträge rechtfertigen.
Support erfolgt ausschließlich per E-Mail an info@qvader.de, ohne Fernzugriff auf Kundencomputer. Wir verarbeiten Absenderadresse, mitgeteilte Kontaktdaten, Nachrichten und Anhänge zur Bearbeitung. Bitte schicken Sie nur erforderliche Informationen und entfernen Sie möglichst Endkundendaten aus Screenshots. QVADER sendet keine automatischen Fehlerberichte und erstellt keine automatischen Nutzungsstatistiken aus der Kunden-App. Fehler werden von Nutzern selbst gemeldet. Technische Sitzungs- und Berechtigungsprüfungen sowie die Herkunftsauswertung nach Abschnitt 3 bleiben davon unberührt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei eigenen Vertragspartnern, ansonsten Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigtes Interesse ist die Bearbeitung von Anfragen und die Unterstützung unserer Firmenkunden. Gewöhnliche Supportanfragen löschen wir spätestens sechs Monate nach abschließender Bearbeitung, bei früherem Wegfall des Zwecks früher. Aufbewahrungspflichtige Handelskorrespondenz und Rechnungen unterliegen den Fristen aus Abschnitt 3. Für konkrete Streitfälle notwendige Angaben werden bis zum Wegfall dieses gesonderten Zwecks aufbewahrt.
Cloudflare: Für App-Dienste, Web-Verwaltung und zentrale Datenbank nutzen wir Cloudflare Workers für die Serverfunktionen, D1 für die Datenbank und R2 für Modelldateien und Vorschaubilder. Cloudflare Access schützt die Web-Verwaltung. Verarbeitet werden dort insbesondere die Daten aus den Abschnitten 3 bis 6. Für berechtigte Administratoren verarbeitet Access zusätzlich die zur Anmeldung und Zugriffskontrolle notwendigen Identitäts- und Verbindungsdaten. Die Identitätsprüfung der Verwaltung ist von der Kundenanmeldung in der Desktop-App getrennt. Die Einbindung von Better Auth erfolgt serverseitig; für die Desktop-Anmeldung werden keine Better-Auth-Browsercookies gesetzt. Anbieter ist Cloudflare, Inc., USA, beziehungsweise die nach dem gebuchten Vertrag zuständige Cloudflare-Gesellschaft. Datenschutzinformationen: https://www.cloudflare.com/privacypolicy/ Auftragsverarbeitung: https://www.cloudflare.com/cloudflare-customer-dpa/
STRATO: Website und E-Mail-Postfach info@qvader.de werden bei STRATO GmbH, Deutschland, betrieben. Über das Postfach laufen insbesondere Einladungen, Passwort-Wiederherstellung, Kundenkommunikation und Support. STRATO ersetzt nicht den Cloudflare-Dienst für die App-Anmeldung. Datenschutzinformationen: https://www.strato.de/datenschutz/
Weitere Empfänger sind unsere kontoführende Sparkasse zur Zahlungsabwicklung, unser Steuerberater für Buchhaltung und steuerliche Betreuung sowie Behörden im Rahmen gesetzlicher Pflichten. Banken und Steuerberater handeln im Rahmen ihrer eigenen gesetzlichen Aufgaben regelmäßig eigenverantwortlich. Zugriff auf die Web-Verwaltung erhalten nur hierzu berechtigte Administratoren. Externe technische Betreuung erhält Zugriff nur soweit für ihre Aufgabe berechtigt und erforderlich; notwendige Vertraulichkeits- und gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsregelungen sind gesondert sicherzustellen. Vertrauliche Kunden- und Geschäftsdaten werden nicht verkauft oder Wettbewerbern unserer Kunden zur geschäftlichen Nutzung bereitgestellt. Eine eigenständige Verwendung für Werbung, Vermarktung, Profilbildung oder das Training allgemein verwendbarer KI-Modelle ist ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung vertraglich ausgeschlossen. Eine solche Vereinbarung ersetzt keine erforderliche Datenschutz-Rechtsgrundlage. Notwendige Dienstleisterübermittlungen und rechtlich verpflichtende Offenlegungen bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Vertraulichkeitspflichten gelten nach Vertragsende fort.
Cloudflare ist ein international tätiger Anbieter. Eine ausschließlich deutsche oder ausschließlich europäische Verarbeitung wird hiermit nicht zugesichert. Auch eine EU-Einstellung der Datenbank allein schließt Verarbeitungen durch andere Cloudflare-Dienste oder Zugriffe aus anderen Ländern nicht aus. Cloudflares DPA sieht Mechanismen zur Absicherung internationaler Übermittlungen vor, unter anderem das EU-US Data Privacy Framework, soweit anwendbar, und Standardvertragsklauseln für entsprechende Drittlandübermittlungen. Informationen und gegebenenfalls Kopien einschlägiger Garantien erhalten Sie über info@qvader.de sowie die oben verlinkten Anbieterunterlagen.
Die für Vertrag, Abrechnung, Anmeldung, Sitzungs- und Berechtigungsprüfung benötigten Daten sind erforderlich, um diese Leistungen bereitzustellen und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Ohne sie ist die jeweilige Leistung gegebenenfalls nicht möglich. Zusätzliche Angaben zu Anfragen und die Herkunft eines Kontakts sind für die App-Nutzung nicht erforderlich.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Bei Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Einer Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit widersprechen. Soweit eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Anfragen richten Sie an info@qvader.de. Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am Aufenthalts-/Arbeitsort oder am Ort des vermuteten Verstoßes. Für QVADER kommt insbesondere die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Betracht: https://www.ldi.nrw.de/
Unsere Website wird bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, gehostet. Beim Abruf verarbeitet der Server technisch erforderliche Verbindungsdaten, insbesondere die IP-Adresse, Zeitpunkt und angefragte Adresse sowie gegebenenfalls Browserinformationen und Herkunftsseite. Dies dient der Auslieferung, Verfügbarkeit und Sicherheit der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist ein zuverlässiger und sicherer Websitebetrieb.
STRATO stellt für Hostingpakete anonymisierte Zugriffsprotokolle der letzten sechs Wochen bereit; grafische Statistiken können länger verfügbar sein. Diese Angabe betrifft die bereitgestellten Hostingprotokolle und nicht pauschal alle technischen Protokolle von STRATO. Informationen finden Sie bei STRATO zu Statistik und Logfiles.
Unsere E-Mail- und Bestelllinks öffnen Ihr eigenes E-Mail-Programm. Erst wenn Sie die Nachricht versenden, erhalten wir die darin enthaltenen Angaben, etwa Name, E-Mail-Adresse und Nachrichtentext. Wir verwenden sie zur Bearbeitung Ihrer Anfrage beziehungsweise zur Vertragsanbahnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vertragsbezogenen Anfragen, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres Interesses an der Beantwortung von Anfragen. Für Anfragen und Support gelten die Lösch- und Aufbewahrungsfristen in Abschnitt 7 „Kontakt und Support“ der vorstehenden Datenschutzhinweise; gewöhnliche Supportanfragen löschen wir spätestens sechs Monate nach abschließender Bearbeitung, sofern sie nicht früher entbehrlich sind.
Wir speichern Ihre Auswahl zu Statistik im lokalen Speicher Ihres Browsers unter „qvader_consent“. Gespeichert werden die Auswahl, ihr Zeitpunkt und die Version der Abfrage, ohne eine eindeutige Besucherkennung. Die Auswahl wird nach 180 Tagen erneut abgefragt. Sie können sie jederzeit über „Datenschutzeinstellungen“ im Footer ändern oder durch Löschen der Website-Daten im Browser entfernen. Ist der lokale Speicher gesperrt, gilt Ihre Auswahl grundsätzlich nur für die aktuelle Seite; beim Widerruf kann zusätzlich eine Ablehnungsmarkierung für das Browserfenster gesetzt werden.
Diese Speicherung dient ausschließlich der Verwaltung Ihrer Datenschutzentscheidung. Dafür ist keine Einwilligung nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG erforderlich. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und unser Interesse an der Beachtung Ihrer Auswahl.
Nur nach Ihrer Zustimmung laden wir Statcounter zur Analyse der Website-Nutzung. Anbieter ist Statcounter, Guinness Enterprise Centre, Taylor's Lane, Dublin 8, Irland. Dabei werden insbesondere IP-Adresse, Besuchszeit, aufgerufene Seiten, Herkunftslinks sowie Browser-, Betriebssystem- und Bildschirmangaben an Statcounter übertragen. Daraus entstehen Auswertungen über Zugriffe und Besucherherkunft, die uns helfen, die Website zu verbessern. IP-Adressen und Cookie-Kennungen können personenbezogene Daten sein. Die zusätzlichen Skripte für Sitzungsaufzeichnungen werden durch die Sicherheitsrichtlinie unserer Website blockiert.
Statcounter kann Analyse-Cookies zur Wiedererkennung setzen: „sc_is_visitor_unique“ auf unserer Website mit einer vom Anbieter angegebenen Laufzeit von bis zu zwei Jahren und „is_unique“ als Drittanbieter-Cookie mit bis zu fünf Jahren. Ergänzend kann Statcounter lokalen und sitzungsbezogenen Browser-Speicher nutzen, etwa für Herkunfts- und Sitzungsinformationen. Browser können diese Speicherung begrenzen oder blockieren. Die Detaildaten werden in einem begrenzten Statcounter-Protokoll gehalten; bei Erreichen seiner Kapazität werden die ältesten Einträge durch neue ersetzt. Die Dauer hängt deshalb vom gebuchten Kontingent und den Zugriffen ab. Zusammengefasste Statistiken können länger gespeichert werden.
Rechtsgrundlagen sind Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Zustimmung ist freiwillig; bei Ablehnung bleibt die Website nutzbar und Statcounter wird nicht geladen. Ohne JavaScript erfolgt keine Statcounter-Erfassung über ein Ersatzbild.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über im Footer widerrufen. Die Seite wird beim Widerruf neu geladen, um den bereits geladenen Zähler zu beenden; erreichbare Statcounter-Cookies und Statcounter-Daten im Browser-Speicher unserer Domain werden entfernt. Bereits übermittelte Daten werden dadurch nicht rückwirkend gelöscht. Cookies auf fremden Domains können Sie in den Einstellungen Ihres Browsers löschen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Weitere Angaben des Anbieters: Datenschutzinformationen, Cookie-Informationen und Speicherung der Detailstatistik.
Rechtliche Angaben
QVADER – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zeitlich befristete Softwareüberlassung an Unternehmen
Version 1.8 – Stand 07.10.2026
BEARBEITUNGSSTATUS: Vertragsentwurf mit bestätigten Tarifbedingungen. Die Anbieterangaben müssen ergänzt und die im separaten Begleitblatt bezeichneten technischen und Lizenzfragen vor Einsatz geklärt werden. Diese Statuszeile vor Übergabe an Kunden erst nach Abschluss dieser Arbeiten entfernen.
1. Anbieter ist die QVADER UG (haftungsbeschränkt), Sitz Aachen, Geschäftsanschrift Stolberger Straße 12–18, 52068 Aachen, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Schmitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB [Nummer noch ergänzen], E-Mail info@qvader.de, nachfolgend „QVADER“.
2. Diese Bedingungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung der Software QVADER einschließlich der vereinbarten Modellinhalte und Leistungen.
3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abschließen. Der Kunde bestätigt diese Eigenschaft bei Vertragsschluss.
4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von QVADER.
1. QVADER übersendet dem Kunden ein verbindliches Angebot mit Vorausrechnung und diesen AGB. Der Kunde nimmt das Angebot durch vollständige Zahlung des im Angebot bezeichneten Vorauszahlungsbetrags innerhalb der dort angegebenen Annahmefrist an. Der Vertrag kommt mit Eingang dieser Zahlung bei QVADER zustande. Eine gesonderte Annahmeerklärung ist nicht erforderlich. Vor Annahme besteht aus diesem Angebot keine Zahlungspflicht. Eine verspätete oder unvollständige Zahlung führt nicht automatisch zum Vertragsschluss; QVADER klärt in diesem Fall die weitere Behandlung mit dem Kunden und erstattet die Zahlung, wenn kein Vertrag zustande kommt. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
2. Tarif, Leistungsbeginn und Vertragsdauer werden im Angebot festgehalten. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit die vollständige QVADER-Software mit sämtlichen Funktionen der bei Vertragsschluss vereinbarten Programmversion. Diese wird im Angebot beziehungsweise in den vor Annahme bereitgestellten Vertragsunterlagen bezeichnet. Eine gesonderte Funktionsliste oder ein Verweis auf die Website ist hierfür nicht erforderlich. Die Regelungen zu Zugängen und Modellnutzung bleiben unberührt. Nach Vertragsschluss bestätigt QVADER die Vertragsdaten und stellt den Zugang gemäß dem vereinbarten Leistungsbeginn bereit. Die Vertragslaufzeit darf nicht vor der vereinbarten Bereitstellung beginnen.
3. QVADER ist ein lokal installiertes Verkaufstool für Steinmetzbetriebe. Die in der Software erfassten Kunden-, Angebots- und Geschäftsdaten werden lokal auf den Systemen des Kunden gespeichert.
4. Für Anmeldung und Modellabruf verbindet sich die Software mit dem QVADER-Server. Der Kunde stellt die erforderliche Internetverbindung bereit.
5. Systemanforderungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Installationen und Zugänge richten sich nach § 3, Modellnutzung nach § 5 und Support nach § 11. Nicht ausdrücklich vereinbarte Schulungen und individuelle Anpassungen sind nicht enthalten.
6. Der Kunde prüft Angebote, Preise, Maße, Materialangaben und sonstige Ergebnisse vor deren geschäftlicher Verwendung. Die Verantwortung von QVADER für die vertragsgemäße Software bleibt unberührt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
1. Jeder Vertrag umfasst genau einen Zugang zur Software QVADER für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden. Der Zugang ist nicht an eine bestimmte natürliche Person gebunden. Verschiedene vom Kunden für seinen Geschäftsbetrieb berechtigte Personen dürfen ihn abwechselnd nutzen; eine vorherige Benennung oder Mitteilung eines Personenwechsels ist nicht erforderlich.
2. Der Kunde darf QVADER auf mehreren von ihm rechtmäßig genutzten Computern installieren. Die Zahl der Installationen erweitert nicht die Berechtigung zur gleichzeitigen Anmeldung oder Nutzung.
3. Mit einem Zugang darf jeweils nur auf einem Computer eine aktive Anmeldung bestehen und die Software genutzt werden. Vor der Anmeldung auf einem anderen Computer muss die bisherige Anmeldung beendet sein. Eine gleichzeitige Anmeldung oder Nutzung auf mehreren Computern ist nicht gestattet, auch nicht durch unterschiedliche Personen.
4. Für jeden weiteren gleichzeitig angemeldeten beziehungsweise genutzten Computer ist ein zusätzlicher Zugang aus einem gesonderten Abonnement erforderlich. Technische Maßnahmen zur Begrenzung gleichzeitiger Anmeldungen dürfen nicht umgangen werden.
5. Zugangsdaten dürfen den nach Absatz 1 berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Der Kunde schützt sie vor unbefugtem Zugriff. Eine Überlassung des Zugangs zur eigenständigen Nutzung durch andere Unternehmen oder sonstige unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
6. Die Nutzungsberechtigung besteht ausschließlich während der vereinbarten Vertragsdauer. Ein unbefristetes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.
1. Rechte an der Software, ihren Programm- und Engine-Bestandteilen, Benutzeroberflächen und Dokumentationen verbleiben bei QVADER. Eingeräumt werden nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
2. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf eine eigenständige Engine-Lizenz besteht nicht.
3. Außerhalb der vereinbarten Nutzung darf der Kunde geschützte Programm- und Engine-Bestandteile nicht extrahieren, in anderen Anwendungen einsetzen, unbefugt bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten, verkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder öffentlich zugänglich machen. Eine Übernahme geschützter Bestandteile in andere Softwareprodukte ist nicht gestattet.
4. Lizenz- und Zugangssicherungen dürfen nicht unbefugt umgangen werden. Urheber-, Marken- und sonstige Rechtehinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
5. Dekompilierung und Rückübersetzung sind nicht gestattet.
6. Eigenständige Rechte aus einschlägigen Drittlizenzen, insbesondere Open-Source-Lizenzen, bleiben unberührt. Die betreffenden Lizenzhinweise werden bereitgestellt.
1. Modellinhalte sind die von QVADER bereitgestellten digitalen Stein- und Grabschmuckmodelle sowie zugehörige Geometrien, Texturen, Materialien, Modelldateien und Bibliotheken.
2. Rechte daran verbleiben bei QVADER beziehungsweise den jeweiligen Lieferanten und Rechteinhabern. Der Abruf begründet kein selbstständiges Recht zur Nutzung außerhalb von QVADER.
3. Modellinhalte dürfen während der Vertragsdauer ausschließlich innerhalb von QVADER für den vertraglich vorgesehenen Verkaufs- und Angebotsprozess des Kunden verwendet werden.
4. Nicht gestattet sind insbesondere:
a) Extraktion, Export oder Übertragung der zugrunde liegenden Modelldateien zur Verwendung außerhalb von QVADER;
b) Verwendung in anderer Software, insbesondere CAD-, Render-, Planungs- oder Präsentationsprogrammen;
c) Weitergabe der Modelldateien an Endkunden, Lieferanten, Wettbewerber oder sonstige Dritte;
d) Übernahme in eigene oder fremde Modellbibliotheken sowie Verwendung für KI-Training;
e) Verwendung der digitalen Modelldateien für Fertigung, CNC-Bearbeitung, 3D-Druck oder eigenständige Produktentwicklung;
f) unbefugte Bearbeitung oder Rekonstruktion der bereitgestellten digitalen Modelle zur anschließenden eigenständigen Nutzung.
5. Technisch notwendige lokale Kopien und Zwischenspeicherungen durch den bestimmungsgemäßen Betrieb sind erlaubt. Sie berechtigen nicht zur eigenständigen Verwendung der Dateien.
6. Der Kunde darf Dokumente, die ausschließlich mittels der dafür vorgesehenen QVADER-Funktionen erzeugt wurden und Modellabbildungen enthalten, für seinen eigenen Angebots- und Verkaufsprozess an seine Endkunden übermitteln. Diese Erlaubnis betrifft nur die fertigen Dokumente. Sie umfasst weder die zugrunde liegenden Modelldateien noch eine Herauslösung der Modellinhalte zur eigenständigen Verwendung, eine externe Bearbeitung oder Rekonstruktion der Modelle oder eine eigenständige Modellbibliothek. Über die Nutzung innerhalb von QVADER und die vorstehende Dokumentenübermittlung hinaus werden keine Nutzungsrechte an den Modellinhalten eingeräumt. Absatz 8 bleibt unberührt.
7. Eine Fertigungs- oder Nachbaulizenz für geschützte physische Lieferantenprodukte wird nicht eingeräumt. Die Befugnis, entsprechende Originalprodukte rechtmäßig zu bestellen und zu verkaufen, wird dadurch nicht eingeschränkt.
8. Gesonderte, unabhängig erworbene Rechte des Kunden und zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
1. Der Kunde behält seine bestehenden Rechte an seinen eingebrachten Daten und Inhalten. QVADER erwirbt daran keine eigenständigen Vermarktungsrechte.
2. Lokale Speicherung und Datensicherung erfolgen auf den Systemen des Kunden. Der Kunde erfüllt seine eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten und darf nur rechtmäßig verwendbare Inhalte einbringen.
3. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden bedarf, soweit gesetzlich erforderlich, einer gesonderten Vereinbarung über Auftragsverarbeitung. Die lokale Installation allein begründet keine solche Vereinbarung.
1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
2. Monatsabo: 99,00 EUR je Abomonat, monatlich im Voraus.
3. Jahrespaket: 1.188,00 EUR insgesamt für 14 Monate einschließlich 2 Bonusmonaten; vollständige Vorauszahlung.
4. Zweijahrespaket: 2.376,00 EUR insgesamt für 29 Monate einschließlich 5 Bonusmonaten; vollständige Vorauszahlung.
5. „12 × 99 EUR“ und „24 × 99 EUR“ sind Berechnungsgrundlagen der Paketpreise und keine Ratenzahlungsvereinbarungen.
6. Fälligkeit und Zahlungsart werden im Angebot vereinbart. Der vereinbarte Leistungsbeginn und das Laufzeitende stehen in der Auftragsbestätigung. Eine von QVADER zu vertretende verspätete Bereitstellung verkürzt die geschuldete Nutzungsdauer nicht.
7. Für bestehende Laufzeitpakete sind Preiserhöhungen während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Eine Änderung des Preises des Monatsabos bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
8. Der Kunde stimmt der Rechnungsübermittlung an seine Rechnungs-E-Mail-Adresse zu. Anforderungen an strukturierte elektronische Rechnungen bleiben unberührt.
1. Das Monatsabo läuft jeweils für einen Abomonat ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Die konkreten Zeiträume werden ausgewiesen.
2. Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abomonats möglich. Sie muss spätestens an dessen letztem Tag bei QVADER eingehen. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich das Abo um einen weiteren Abomonat.
3. Das Jahrespaket endet nach 14 Monaten, das Zweijahrespaket nach 29 Monaten automatisch. Es gibt keine automatische Verlängerung. Eine ordentliche Kündigung während der festen Laufzeit ist ausgeschlossen.
4. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an info@qvader.de, erfolgen. Sie müssen dem Vertrag eindeutig zugeordnet werden können.
5. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und gesetzliche Mängel-, Minderungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
1. Der Kunde stellt die vereinbarte Systemumgebung bereit und schützt Geräte und Konten vor unbefugtem Zugriff.
2. Er führt angemessene regelmäßige Datensicherungen durch, insbesondere vor Updates oder Systemänderungen.
3. Fehler und Sicherheitsvorfälle sollen zeitnah mit den zur Eingrenzung erforderlichen Informationen gemeldet werden. Personenbezogene Daten Dritter sollen bei Supportanfragen nur übermittelt werden, soweit erforderlich und rechtlich zulässig.
1. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte technische und kaufmännische Informationen sowie personenbezogene Daten der anderen Partei vertraulich. Dazu zählen insbesondere Kundenlisten, Angebote, Kalkulationen, Preise, Geschäftsabläufe, Zugangsdaten, nicht öffentliche Softwareinformationen und geschützte Modellinhalte.
2. QVADER darf vertrauliche Kunden- und Geschäftsdaten, die QVADER bei der Vertragsdurchführung erhält, weder verkaufen noch Wettbewerbern des Kunden zur geschäftlichen Nutzung bereitstellen.
3. Eine eigenständige Verwendung solcher Daten für Werbung, Vermarktung, Profilbildung oder das Training allgemein verwendbarer KI-Modelle ist ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen.
4. Der Kunde darf vertrauliche Informationen von QVADER und dessen Lieferanten nicht unbefugt an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergeben.
5. Erforderliche Offenlegungen an Mitarbeiter und Dienstleister sind nur im erforderlichen Umfang und unter entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtung zulässig. Weitere datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben bestehen.
6. Gesetzliche Offenlegungspflichten und vollziehbare behördliche oder gerichtliche Anordnungen bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei zuvor.
7. Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangte Informationen.
8. Die Pflichten gelten nach Vertragsende fort, solange die betreffenden Informationen vertraulich sind.
1. QVADER stellt die Software während der Vertragsdauer im vertraglich geschuldeten Zustand bereit. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
2. Updates zur Fehlerbehebung, Sicherheit und Weiterentwicklung sind zulässig. Vereinbarte wesentliche Funktionen dürfen nicht ohne entsprechende Vereinbarung entfallen. Erforderliche Änderungen der Systemanforderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
3. Support erfolgt per E-Mail an info@qvader.de. Weitergehende Supportleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Gesetzliche Pflichten zur Mängelbeseitigung bleiben unberührt. Wesentliche Wartungsbeeinträchtigungen von Anmeldung und Modellabruf werden nach Möglichkeit angekündigt.
4. Für Störungen, die ausschließlich durch vertragswidrige Kundenänderungen, ungeeignete Systemumgebungen oder unsachgemäße Nutzung verursacht werden, ist QVADER nicht verantwortlich. Eine Mitverursachung durch QVADER bleibt zu berücksichtigen.
1. Für Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund die nachfolgenden Beschränkungen und Ausnahmen. Eine Haftung setzt voraus, dass die gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; dieser Paragraph begründet keine zusätzliche Garantie oder eigenständige Haftungszusage.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet QVADER nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ausschließlich für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Außerhalb dieser Fälle ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Ausnahmen nach Absatz 7 bleiben unberührt.
3. Soweit auf die zeitlich befristete Softwareüberlassung Mietrecht Anwendung findet, ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen. Eine Haftung aufgrund eines von QVADER zu vertretenden Umstands sowie die Ausnahmen nach Absatz 7 bleiben unberührt.
4. Der Kunde ist für die Sicherung seiner lokal gespeicherten Daten nach § 9 verantwortlich. QVADER schuldet ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung keine zentrale Sicherung oder Archivierung dieser Daten. Bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust richtet sich der vorhersehbare, vertragstypische Schaden insbesondere nach dem Wiederherstellungsaufwand, der bei angemessenen regelmäßigen Datensicherungen entstanden wäre. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach § 254 BGB berücksichtigt. Dies gilt nicht, soweit eine Datensicherung wegen eines von QVADER zu vertretenden Umstands nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar war. Die Ausnahmen nach Absatz 7 bleiben unberührt.
5. Für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen Kundeneingaben, vertragswidrigen Änderungen durch den Kunden oder einer nicht von QVADER zu vertretenden Störung seiner Systemumgebung beruhen, haftet QVADER nicht. Eine Mitverursachung durch QVADER wird nach den vorstehenden Regelungen beurteilt.
6. Die Beschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von QVADER.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für:
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
b) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von QVADER, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
c) Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
d) zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche.
Diese Ausnahmen setzen voraus, dass die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie begründen keine zusätzliche Haftung oder Garantie und insbesondere keine Haftung allein aufgrund einer Verletzung ohne einen QVADER rechtlich zurechenbaren Zusammenhang.
8. Gesetzliche Ansprüche auf vertragsgemäße Leistung und Mängelbeseitigung sowie gesetzliche Minderungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
1. Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Lizenzverstöße darf QVADER betroffene Zugänge vorübergehend sperren, soweit erforderlich und verhältnismäßig.
2. Der Kunde erhält eine Mitteilung über Grund und Umfang sowie Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Bei dringendem Handlungsbedarf darf die Information unmittelbar nach der Sperrung erfolgen.
3. Die Sperrung endet, sobald ihr Grund entfällt. Gesetzliche Ansprüche und Kündigungsrechte bleiben bestehen. Eine Vertragsstrafe kommt ausschließlich unter den gesonderten Voraussetzungen des § 13a in Betracht; die Sperrung allein löst keine Vertragsstrafe aus.
1. Der Kunde schuldet eine angemessene Vertragsstrafe, wenn er vorsätzlich gegen § 4 oder § 5 verstößt, indem er geschützte Programm- oder Engine-Bestandteile oder die zugrunde liegenden digitalen Modelldateien unbefugt an Dritte weitergibt, öffentlich zugänglich macht oder zur Übernahme in ein anderes Softwareprodukt oder eine andere Modellbibliothek verwendet. Eine gesetzlich erlaubte oder gesondert wirksam lizenzierte Handlung löst keine Vertragsstrafe aus.
2. Die Strafe beträgt höchstens 5.000,00 EUR je eigenständigem Verstoß. QVADER bestimmt ihre konkrete Höhe nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Maßgeblich sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Empfänger, der wirtschaftliche Vorteil und die eingetretenen beziehungsweise konkret drohenden Nachteile. Der Höchstbetrag ist kein Mindest- oder Regelbetrag. QVADER teilt die Festsetzung mit einer nachvollziehbaren Begründung in Textform mit; ihre Angemessenheit kann vom zuständigen Gericht überprüft werden.
3. Sachlich und zeitlich zusammenhängende Handlungen innerhalb eines einheitlichen Vorgangs gelten als ein Verstoß. Die Anzahl der betroffenen Dateien oder ihrer technischen Kopien führt nicht für sich allein zu mehreren Vertragsstrafen. Bei mehreren eigenständigen Verstößen ist auch die Gesamtbelastung bei der Festsetzung zu berücksichtigen.
4. Ein bloßer Verstoß gegen die Begrenzung gleichzeitiger Anmeldungen, eine zulässige Nutzung des Zugangs durch wechselnde berechtigte Personen sowie eine bestimmungsgemäße lokale Installation oder Speicherung lösen diese Vertragsstrafe nicht aus.
5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Ersatz eines nachgewiesenen Schadens, bleiben unberührt. Eine geschuldete Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet. Eine Vertragsstrafe begründet keine Nutzungsberechtigung für die untersagte Handlung.
1. Mit Vertragsende endet die Nutzungsberechtigung. Der Zugang zu QVADER wird deaktiviert. Eine Anmeldung und Nutzung der Software sind danach nicht mehr möglich. Dies betrifft auch die Datenansicht und den Export innerhalb von QVADER.
2. QVADER löscht lokal gespeicherte Kunden- und Geschäftsdaten nicht allein wegen des Vertragsendes.
3. Der Kunde sichert seine lokal gespeicherten Daten rechtzeitig vor Vertragsende und gibt benötigte Dokumente vor Vertragsende aus. Die während der Vertragslaufzeit tatsächlich verfügbaren Sicherungs- und Ausgabemöglichkeiten werden ihm vor Vertragsschluss in den Vertragsunterlagen mitgeteilt. Nach Vertragsende steht kein Zugriff über QVADER zur Verfügung. Die bloße Fortexistenz lokaler Daten begründet keine Möglichkeit, diese außerhalb der Software zu lesen oder weiterzuverarbeiten, und kein fortbestehendes Recht zur Softwarenutzung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Der Kunde darf seine eigenen Daten und bereits rechtmäßig ausgegebenen Dokumente außerhalb von QVADER weiterhin im Umfang seiner bestehenden Rechte verwenden und aufbewahren. Dies gestattet keine eigenständige Nutzung oder Extraktion der zugrunde liegenden QVADER- oder Lieferantenmodelldateien. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; Archivierung begründet kein Recht zur weiteren aktiven Nutzung der Software oder der Modelle.
5. Serverseitige personenbezogene Daten werden nach den Datenschutzhinweisen und gesetzlichen Pflichten gelöscht oder aufbewahrt.
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Aachen als Gerichtsstand vereinbart. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Die Folgen unwirksamer Bestimmungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Angebot
pro Monat
Monatliche Laufzeit zzgl. 19 % gesetzlicher MwSt. Am beliebtesten Ein Jahr 12 × 99 € = 1.188 €+2 Monate gratis
14 Monate gesamt zzgl. 19 % gesetzlicher MwSt. Zwei Jahre 24 × 99 € = 2.376 €+5 Monate gratis
29 Monate gesamt zzgl. 19 % gesetzlicher MwSt.Durch Klicken auf einen der Buttons akzeptieren Sie unsere AGB.
*Einführungspreis für die ersten sechs Monate.